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| | Im geheimen Restaurant.... | |
| Autor | Nachricht |
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der Oderberger
Alter Harzfuchs
Anzahl der Beiträge : 1818 Land : Bundesland :
| Thema: Im geheimen Restaurant.... So Aug 22 2010, 21:05 | |
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| | | Noldi
Bronze Fuchs
Anzahl der Beiträge : 2544 Land : Bundesland :
| Thema: Re: Im geheimen Restaurant.... So Aug 22 2010, 21:15 | |
| Ja, dass ist doch was richtig tolles .....da würde ich auch hingehen!!!! ....wäre das nichts für Dich, Jürgen ;-))???,,,,Das einzige, was mit gr. ??? versehen ist, wie reagieren die DTSCH. BEHÖRDEN .... sprich Hackleischverordnung ;-)) ... Servus und eine gute Nacht @All |
| | | der Oderberger
Alter Harzfuchs
Anzahl der Beiträge : 1818 Land : Bundesland :
| Thema: Re: Im geheimen Restaurant.... So Aug 22 2010, 21:47 | |
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Hallo Dirk,
deine Anmerkung kommt glaube ich auch irgend wo im Artikel vor. Davor müsste man sich schon wappnen, denn sonst - könnte es ja dem bösen Nachbarn...
Wünsch dir was Jürgen
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| | | Zkraut
Alter Harzfuchs
Anzahl der Beiträge : 1670 Land : Bundesland :
| Thema: Re: Im geheimen Restaurant.... Mo Aug 23 2010, 03:32 | |
| Hallo Juergen,
Das war das erste Mal, dass ich davon gehoert habe. Finde ich doch eine tolle Idee! Neue Freunde machen und dazu ein gutes Mahl geniessen, ist doch Klasse. Braucht man da bei euch eine Genehmigung? L.G. |
| | | kuckuck
Moderator
Anzahl der Beiträge : 10230 Land : Bundesland :
| Thema: Re: Im geheimen Restaurant.... Mo Aug 23 2010, 15:04 | |
| Ich glaube, ich habe da schon mal was drüber im Fernsehen gesehen. Tja, was nicht alles so geht, wenn alle "mitspielen..." Ich finde, es ist eine nette Idee, hingehen würde ich da auch - aber so etwas selbst anbieten wohl eher nicht! |
| | | der Oderberger
Alter Harzfuchs
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| Thema: Re: Im geheimen Restaurant.... Mo Aug 23 2010, 15:58 | |
| - kuckuck schrieb:
- Ich glaube, ich habe da schon mal was drüber im Fernsehen gesehen.
Tja, was nicht alles so geht, wenn alle "mitspielen..." Ich finde, es ist eine nette Idee, hingehen würde ich da auch - aber so etwas selbst anbieten wohl eher nicht! Hallo Martina, das ist natürlich auch eine Kosten- und Raumfrage. Die Dame nimmt ja 50 € und geht in der Aufgabe auf. Allerdings bedingt das ja auch eine Veröffentlichung, denn wer kommt denn sonst? Also Internet - wie sie es ja praktiziert - ist schon erforderlich. Und dann muss ja auch jemand kommen, denn sonst stehen die Zutaten in der Küche.... Man darf es nicht genau analysieren, dann verliert man den Mut. Hier geht es, so glaube ich, mehr um die Initiative und den Spass an der Sache |
| | | Noldi
Bronze Fuchs
Anzahl der Beiträge : 2544 Land : Bundesland :
| Thema: Re: Im geheimen Restaurant.... Mi Aug 25 2010, 02:48 | |
| - Zkraut schrieb:
- Hallo Juergen,
Das war das erste Mal, dass ich davon gehoert habe. Finde ich doch eine tolle Idee! Neue Freunde machen und dazu ein gutes Mahl geniessen, ist doch Klasse. Braucht man da bei euch eine Genehmigung? L.G. Hallo und Grüß Gott :-) Barbara, ich antworte mal für den Jürgen;-)...... bei uns wird es wohl nicht ohne eine Genehmigung gehen, in Bayer bestimmt nicht ! In Berlin tollerieren die Behörden das ja .......und Sonderregeln gibt es für sowas ähnliches (Straußenwirtschaften) auch in BWB und Hessen, wie ich weiß. |
| | | kuckuck
Moderator
Anzahl der Beiträge : 10230 Land : Bundesland :
| Thema: Re: Im geheimen Restaurant.... Mi Aug 25 2010, 12:06 | |
| Was sind denn Straußenwirtschaften???? |
| | | Gast
Gast
| Thema: Re: Im geheimen Restaurant.... Mi Aug 25 2010, 12:14 | |
| Straußwirtschaftaus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wechseln zu: Navigation, Suche Fränkische Heckenwirtschaft in Volkach Straußenwirtschaft in Rhodt - südliche Weinstraße Eine Straußwirtschaft ist ein von Winzern und Weinbauern saisonal geöffneter Gastbetrieb, in dem sie zu bestimmten Zeiten ihren selbsterzeugten Wein direkt vermarkten. Es sind auch die Begriffe Besenwirtschaft und Besenschänke, Rädlewirtschaft sowie Hecken- oder Häckerwirtschaft verbreitet. // Definition [Bearbeiten]Eine Straußwirtschaft ist grundsätzlich mit dem Ausschank von selbst erzeugtem Wein durch einen Winzer in dessen Räumen oder Weinkeller verbunden. Die Straußwirtschaft fällt nicht unter den Begriff des Gewerbes und ist daher erlaubnis- und abgabenfrei. Die Erlaubnisfreiheit liegt jedoch nur vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt sind, aber in wesentlichen Punkten übereinstimmen (siehe dazu Abschnitt Rechtliches). Die Räumlichkeiten für eine Straußwirtschaft weisen unterschiedlichen Charakter auf, neben gaststättenähnlich eingerichteten Besen findet sich auch die Scheune, die mit einfachen Sitzbänken provisorisch umgebaut wurde. In früheren Jahrzehnten sollen die Winzer auch schon mal ihre Wohnung oder den Viehstall ausgeräumt haben. „Buschenschank“ oder Heuriger wird diese Form der Gastwirtschaft in Österreich genannt. Der Name „Buschenschank“ leitet sich ab von einer Stange, an die vor dem Eingang ein Föhrenbusch oder Reisigbesen gesteckt wird. Mit einem weitererem Ausdruck „Ausg’steckt is'“ wurde in früheren Zeiten dem Steuereintreiber die Steuerpflicht kundgetan. Die „Buschenschank“ und das „Ausg’steckt is'“ gehen auf eine Verordnung Kaiserin Maria Theresias zurück. Entstehung [Bearbeiten]Als historisches Vorbild für die Straußwirtschaft wird meist der Erlass Capitulare de villis vel curtis imperii Karls des Großen aus dem Jahr 812 zitiert – in diesem wurde angeblich den Winzern der Betrieb von „Kranzwirtschaften“ erlaubt, die durch einen ausgehängten Kranz aus Reben oder Efeu kenntlich gemacht wurden. Die Landgüterverordnung Capitulare de villis vel curtis imperii enthält jedoch keine Hinweise auf Straußwirtschaften. [1] Die Übersetzung der Coronas de racemis mit „Kränzen aus Trauben“ ist unzutreffend. Vielmehr handelt es sich um „Büglinge“. Das sind die Triebe einer Rebe, die wenn sie lang genug sind, nach unten gebogen und am Stamm festgebunden werden. Speisenangebot [Bearbeiten]Die typischen, in Straußwirtschaften angebotenen Gerichte sind in der Regel einfach und beinhalten u. a. Aufwändige Gerichte sind nicht erlaubt. Rechtliches (DE) [Bearbeiten]Fast überall gelten Straußwirtschaften nicht als erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe, d. h. sie bedürfen keiner Gaststättenkonzession. Allerdings muss der Zeitraum des Ausschankes vom Betreiber im Voraus dem Gewerbeamt angezeigt werden. Die Straußwirtschaft darf u. a. nicht mit einem Beherbergungsbetrieb oder einem Handelsgewerbe verbunden sein. Der Ausschank muss am Ort der Erzeugung erfolgen. Ein Anmieten von Räumlichkeiten zum Ausschank ist unzulässig. Es sind unter anderem folgende Regeln zu beachten:
- Der Ausschank darf an maximal 4 Monaten im Jahr erfolgen.
- Die Ausschankzeit darf in 2 Zeiträume geteilt werden.
- Es dürfen max. 40 Sitzplätze zur Verfügung stehen. Wieviele Leute sich später tatsächlich auf den Bänken drängeln oder ihren Wein im Stehen trinken, ist allerdings nicht geregelt. Ausnahme: In Rheinland-Pfalz gibt es keine Beschränkung der Sitzplätze.
- Es dürfen nur kalte und einfache warme Speisen angeboten werden. Als Beispiel nennt die Verordnung heiße Würstchen und Rippchen mit Sauerkraut. Auch Kuchen und eine Tasse Kaffee dürfen im Angebot sein.
- Bier und andere alkoholische Getränke (außer Wein) dürfen nicht gereicht werden. Selbstgebrannte Spirituosen sind jedoch zulässig.
- Neben Wein und/oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden; dass es sich dabei um reines Leitungswasser handelt, wird ausdrücklich
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| | | Noldi
Bronze Fuchs
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| Thema: Re: Im geheimen Restaurant.... Do Aug 26 2010, 05:26 | |
| @Peter :-)) .....jetzt wissen alle Bescheid viele Grüße und einen schönen Donnerstag |
| | | kuckuck
Moderator
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| Thema: Re: Im geheimen Restaurant.... Do Aug 26 2010, 07:57 | |
| Super, Peter! Vielen Dank! Habe ich echt nicht gewusst! Sehr interessant! |
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| | | | Im geheimen Restaurant.... | |
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